Hausordnung

Präambel

Die Hausordnung des GLOBE WIEN gilt für sämtliche hausfremde Personen, welche die Räumlichkeiten des GLOBE WIEN betreten. Diese hausfremden Personen sind daher insbesondere auch BesucherInnen von Veranstaltungen, KünstlerInnen, FotografInnen, AuftragnehmerInnen, LieferantInnen einschließlich deren Bedienstete und/oder Beauf- tragte. Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder mit dem Betreten der Räumlichkeiten des GLOBE WIEN akzeptiert der/die BesucherIn die Hausordnung des GLOBE WIEN in der jeweils geltenden Fassung und verpflichtet sich auch, im Fall der Weitergabe des Tickets sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem GLOBE WIEN auf Dritte zu überbinden. Die Hausordnung ist in der jeweils geltenden Fassung im Eingangsbereich des GLOBE WIEN ausgehängt.

1. BesucherInnen von Veranstaltungen

BesucherInnen ist der Eintritt nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet, welches jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Einrichtungen bzw. Veranstaltungen berechtigt, für die das Ticket ausgestellt wurde. Das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den dazu berechtigten Personen gestattet. Für Zuspätkommende ist der Zutritt zur Veranstaltung ausschließlich in Absprache mit dem Ordnungsdienst, den BilleteurInnen bzw. MitarbeiterInnen des GLOBE WIEN möglich. Die Benützung des Saales, der Foyers, Nebenräume und Freiflächen des GLOBE WIEN erfolgt jedenfalls auf eigene Gefahr. Abgesehen von ausgewiesenen Kinderveranstaltungen ersuchen wir um Verständnis, dass für Kinder ein Mindestalter von 10 Jahren gilt. Das Mitbringen von Fahrrädern, Fahrzeugen, Rollern etc. ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Tieren zu Ver- anstaltungen ist mit Ausnahme von Assistenzhunden ebenfalls nicht gestattet.

2. Miteinander

Die Hausordnung ist während der gesamten Veranstaltung zu befolgen. Damit tragen alle BesucherInnen zum Veranstaltungsgenuss aller bei. BesucherInnen haben sich im Sinne eines positiven Verlaufs der Veranstaltung gegenüber allen AkteurInnen, MitarbeiterIn- nen und anderen BesucherInnen respektvoll zu verhalten und eine der Veranstaltung angemessene Bekleidung zu wählen. Alle BesucherInnen haben den Anordnungen der MitarbeiterInnen des GLOBE WIEN, des Ordnungsdienstes und der behördlichen Auf- sichtsorgane Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes bzw. des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Zuwiderhandelnde kön- nen unbeschadet weiterer Schritte zum sofortigen Verlassen der Räumlichkeiten angehal- ten werden (Zum anlassbezogenen Ausspruch eines Hausverbots siehe Punkt 12.).

3. Garderobe

Überkleider, Hüte, Motorradhelme, Helme, Schirme, Stöcke, größere Taschen (größer als ein A4 Blatt), Rucksäcke, Koffer, Kinderwägen, Gehbehelfe und sperrige Gegenstände sind in den Garderoben abzugeben. Gebrechliche Personen, die einen Stock oder andere Gehhilfen wie etwa Rollatoren als unentbehrliche Stützen benötigen, dürfen diese selbst- verständlich mitnehmen. Irrtümlich in den Saal mitgenommene Überkleider müssen an- behalten werden. Nasse oder feuchte Kleidung darf unter keinen Umständen in den Saal mitgenommen werden. Der Ordnungsdienst bzw. die BilleteurInnen haben das Recht, BesucherInnen auf diese Punkte aufmerksam zu machen und gegebenenfalls den Zutritt in den Saal zu verweigern. Für sämtliche mitgebrachte Wertgegenstände, wie beispiels- weise Schmuck, Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Kameras, Bargeld, sich in Kleidung und Taschen befindliche Gegenstände oder sonstige abgegebene Sachen (Aus- weise, Kreditkarten etc.) wird keine Haftung übernommen.

4. Rauchverbot

Aufgrund der geltenden NichtraucherInnenschutzbestimmungen, die ein Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte normieren, ist das Rauchen in den Räumlichkeiten des GLOBE WIEN generell verboten.

5. Nicht erlaubte Gegenstände

Allen BesucherInnen ist es beim Betreten der Räumlichkeiten des GLOBE WIEN unter- sagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen: Waffen jeder Art; Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können; Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschä- digende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind; pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper etc.; mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon); Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten; Sitz‐ und Stehgelegenheiten jedweder Art. Für eine sichere Veranstaltung ist es notwen- dig, Kontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst bzw. die BilleteurInnen haben das Recht, diese Kontrollen im eigenen Ermessen, insbesondere auch in Form von Taschen- kontrollen vorzunehmen. Wird eine Kontrolle verweigert, hat der Ordnungsdienst bzw. der/die BilleteurIn, dem/r BesucherIn den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen bzw. diese/n der GLOBE WIEN-Räumlichkeiten zu verweisen. Hierbei ist jegliche Rückerstat- tung des Ticketpreises ausgeschlossen.

6. Verloren - Vergessen - Gefunden

Verloren gegangene und vergessene Sachen, die gefunden werden, bleiben maximal drei Tage am Veranstaltungsort und können dort während der Öffnungszeiten nur gegen Nachweis der Identität und der Legitimität ausgehändigt werden. Ausweise bzw. Identi- tätsnachweise und Legitimationsurkunden wie Pass, Personalausweis, Führerschein wer- den hingegen nicht verwahrt, sondern sofort zum Fundbüro gebracht.

7. Fluchtwege

Alle Fluchtwege und -ausgänge sind jederzeit, auch bei Auf‐ und Abbautätigkeiten, von Hindernissen frei zu halten. Feuerlöscher, Fluchtwegkennzeichnungen und Sicherheits- einrichtungen dürfen nicht verstellt werden.

8. Bild‐, Ton‐ und Bildtonaufnahmen

8.1. Herstellung von Aufnahmen und deren Nutzung

In den Räumlichkeiten des GLOBE WIEN sind Bild‐, Ton‐ und/oder Bildtonaufnahmen (Fotos, Videos etc.) sowie deren Nutzung nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustim- mung durch das GLOBE WIEN zulässig. Wenn das GLOBE WIEN eine solche Zustim- mung für Aufnahmen erteilt hat, sind die mit dem GLOBE WIEN vereinbarten Bedin- gungen für die Aufnahmen und deren Nutzung einzuhalten. Das GLOBE WIEN weist darauf hin, dass der Hersteller einer Aufnahme jedenfalls auch gesondert Persönlichkeits- rechte von abgebildeten Personen, insbesondere von anderen BesucherInnen, einzuholen und auch deren Rechte nach dem Datenschutz (EU‐DSGVO und DSG 2018) zu wahren hat, und zwar auch dann, wenn vom GLOBE WIEN die Zustimmung für solche Aufnah- men erteilt wurde. Diesbezüglich hält die/der HerstellerIn der Aufnahmen das GLOBE WIEN vollkommen schad‐ und klaglos.

8.2. Zustimmung zur Herstellung von Aufnahmen durch Dritte

Das GLOBE WIEN weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des GLOBE WIEN anlassspezifisch durch Veranstalter und/oder das GLOBE WIEN selbst und/oder deren beauftragte Fotografen solche Aufnahmen hergestellt werden können. Solche Aufnahmen können zum Zweck der Werbung und Vermarktung sowie zu Zwecken der Dokumenta- tion durch den Veranstalter und/oder das GLOBE WIEN selbst genutzt oder zu diesem Zweck auch an Dritte wie etwa Medien‐, Rundfunk‐ und/oder Fernsehanstalten und/ oder Internetplattformen weitergegeben werden. Im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, die Bestimmungen der EU‐DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes 2018 erteilt die/der BesucherIn hiermit ihre/seine ausdrückliche Einwilligung, dass solche Auf- nahmen, die den/die BesucherIn allein oder gemeinsam mit anderen zeigen, durch den Veranstalter und/oder das GLOBE WIEN im beschriebenen Sinn ohne jede Entschädi- gung genutzt werden dürfen.

8.3. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung des GLOBE WIEN ist unter http://www.globe.wien/impres- sum-datenschutz/ abrufbar. BesucherInnen werden insbesondere auf die Rechte auf Aus- kunft, Berichtigung, Sperrung und/oder Löschung von Daten hingewiesen. Entsprechen- de Ansuchen bzw. Rechteausübungen richten Sie bitte per E-Mail an datenschutz@hoanzl. at oder schriftlich an die Niavarani & Hoanzl GmbH., Spengergasse 37, 1050 Wien.

9. Schallpegel

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen auf Grund der Lautstärke die Ge- fahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. Bei Veranstaltungen mit hoher Lautstärke können BesucherInnen daher beim Publikumsdienst einen geeigneten Gehör- schutz verlangen, der kostenfrei ausgefolgt wird.

10. Veranstaltungen

Sämtliche Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des GLOBE WIEN (Saal, Foyers, Ne- benräume und Freiflächen des GLOBE WIEN) unterliegen den Bestimmungen des Wie- ner Veranstaltungsgesetzes sowie des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

11. Veranstaltungsetikette

Es wird um Verständnis ersucht, dass für einen angenehmen Veranstaltungsverlauf aller BesucherInnen offensichtlich durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beein- trächtigte BesucherInnen oder solche BesucherInnen, die die Veranstaltung nachhaltig stören, politische Propaganda und Handlungen betreiben sowie rassistische, fremden- feindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme verwenden oder zu verbreiten versuchen, vom diensthabenden Personal trotz gültigem Ticket unter Ausschluss jeg- licher Rückerstattung des Ticketpreises am Eintritt gehindert bzw. der Räumlichkeiten des GLOBE WIEN verwiesen werden können. Auf dem gesamten Gelände des GLOBE WIEN ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verbo- ten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe‐ oder politischem Wer- bematerial, Drucksorten, Waren udgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige schriftliche Zustimmung des GLOBE WIEN gebunden. Bei Zuwiderhandeln haben der Ordnungsdienst bzw. die BilleteurInnen das Recht, der/ dem BesucherIn den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen bzw. die zuwiderhandeln- den Personen der GLOBE WIEN-Räumlichkeiten zu verweisen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

12. Hausverbot

Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen bzw. den Anordnungen des dienst- habenden Personals, insbesondere der MitarbeiterInnen des GLOBE WIEN, nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte und unter Ausschluss jeglicher Rückerstattung des Ticketpreises zum Verlassen der Räumlichkeiten des GLOBE WIEN angehalten werden. Gegebenenfalls kann durch das GLOBE WIEN ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.