AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des GLOBE Wien (Niavarani & Hoanzl GmbH)

Stand: Jänner 2023


Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden/innen und des GLOBE Wien (Niavarani & Hoanzl GmbH idF kurz „Veranstalter“), die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters stehen.

Neben diesen AGB gilt ergänzend auch die allenfalls für die Veranstaltungsörtlichkeit erlassene Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung unterwirft sich der/die Besucher/in der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf der Eintrittsberechtigung genannten Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Individuell abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Stillschweigen gegenüber Geschäftsbedingungen von Kunden/innen gilt keinesfalls als Zustimmung.

Sofern die Abwicklung des Kartenverkaufs durch Vertriebspartner des Veranstalters erfolgt, so gelten deren AGB ergänzend zu diesen AGB und sind sämtliche Rechte und Pflichten aus den AGB des Veranstalters auch auf Dritte zu überbinden.

Vertragsabschluss und allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeines

Der Vertrag über den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters ist ein Werkvertrag mit bestandrechtlichen Elementen. Bei der – einem Besuch einer Veranstaltung – vorgelagerten Buchung eines Tickets handelt es sich daher um keinen Kaufvertrag, sondern lediglich um die Ausgabe eines Nachweises in Form eines Tickets, das den Inhaber zum Besuch der konkreten, auf dem Ticket genannten Veranstaltung des Veranstalters berechtigt.

Der Veranstalter ist bemüht, seinen Kunden/innen den bestmöglichen Service bei der Buchung von Tickets für den Besuch seiner Veranstaltungen zu bieten. Kunden/innen haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, ein oder mehrere Tickets für den Besuch einer Veranstaltung buchen zu können. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, bestimmten Personen die Buchung von Tickets für einen bestimmten Zeitraum oder – in gravierenden Fällen auf Dauer – zu versagen, wenn diese die geordnete Buchung von Tickets oder andere Besucher/innen stören oder der Hausordnung bzw. den Anordnungen der Mitarbeiter/innen des Veranstalters zuwiderhandeln.

Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Kunden/innen müssen volljährig sein, um Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters buchen zu können. Die Vertragssprache ist Deutsch, die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Der Veranstalter ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten von Kunden/innen (z.B. E-Mailadressen oder Telefonnummern) beim Ticketkauf zu erheben, die Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) mit dem Namen des/der Kunden/in zu personalisieren und dessen/deren Identität vor dem Einlass zu einer Veranstaltung zu kontrollieren.

Der Veranstalter ist berechtigt, die erfassten und gespeicherten Kontaktdaten der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen auf Verlangen von Vertreterinnen bzw. Vertretern des Magistrates der Stadt Wien oder der Landespolizeidirektion Wien jederzeit zu dem Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Die Übertragbarkeit der Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällig eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Kunden/innen vor dem Erwerb von Tickets informieren.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.

Online-Buchung von Tickets

Kunden/innen können Tickets für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters über die jeweilige Website (globe.wien) buchen. Dort finden sich unter dem Reiter „Programm & Tickets“ eine Liste der geplanten Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, das Veranstaltungs- und/oder Platzangebot für die Online-Buchung eines Tickets jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern bzw. zeitweise oder vollständig einzustellen.

Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte, wobei Eingabefelder jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung durch Anklicken des „ZURÜCK“-Buttons berichtigt werden können. Der Bestellvorgang kann auch jederzeit durch Schließen des Internet-Browsers abgebrochen werden.

Nach Auswahl einer zu buchenden Veranstaltung, wird über einen Klick auf den Button „Tickets kaufen“ der Vorgang zur Buchung eines Tickets gestartet. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer Bestplatzbuchung (automatische Auswahl des besten Sitzplatzes in der gewählten Preiskategorie, der unter Berücksichtigung der gewählten Anzahl an Tickets sowie der angegebenen Sitzplatzpräferenzen generiert wird) und einer individuellen Sitzplanbuchung zu wählen (hier ist der Sitzplatz mittels Klick auf diesen auszuwählen, wobei die angezeigten Farben den verschiedenen Preiskategorien entsprechen).

Bei der Bestplatzbuchung ist auf den Button „in den Warenkorb legen“ zu klicken, um zum nächsten Schritt des Buchungsvorgangs zu gelangen. Im Falle einer individuellen Sitzplanbuchung ist das Feld „WEITER ZUM KAUF“ zu betätigen. Sodann wird der Warenkorb angezeigt (Name und Datum der Veranstaltung, Zeit des Veranstaltungsbeginns, gewählte Tickets samt Einzelpreis und Gesamtpreis der Buchung). Ab diesem Zeitpunkt sind die ausgewählten und sich im Warenkorb befindenden Tickets für einen Zeitraum von 15 bis 30 Minuten reserviert. Sollte der Buchungsvorgang nicht in diesem Zeitraum abgeschlossen werden, werden die Tickets wieder für andere Personen verfügbar.

Durch einen Klick auf „WEITER ZUR KASSA“ gelangt man zum nächsten Schritt des Buchungsvorgangs. Dort sind die persönlichen/unternehmensbezogenen Daten der Kunden/innen anzugeben, diesen AGB und der Datenschutzerklärung zuzustimmen und dem Veranstalter bekannt zu geben, ob man über zukünftige Veranstaltungen und Aktionen des Veranstalters informiert werden will.

Durch Betätigen des Buttons „WEITER“ wird der nächste und letzte Schritt des Buchungsvorgangs erreicht. Dort ist die bevorzugte Zustellmethode auszuwählen.

Durch einen Klick auf den Button „JETZT BEZAHLEN“ wird an den Veranstalter ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss gestellt. Sobald die Zahlung autorisiert wurde, wird ein E-Mail mit der Bestätigung der Ticketbuchung versandt. Mit der Bestätigung der Ticketbuchung per E-Mail wird das Vertragsangebot der Kunden/innen vom Veranstalter angenommen.

Buchung von Tickets bei Vertriebspartnern

Bei der Bestellung von Karten zu Veranstaltungen des Veranstalters auf Plattformen von Vertriebspartnern, erklärt der/die Kunde/Kundin auch verbindlich sein/ihr Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrags mit dem Veranstalter. Die Bestellung des/der Kunden/Kundin wird vom jeweiligen Vertriebspartner bearbeitet. Eine Bestellungsbestätigung durch den Vertriebspartner bedeutet noch kein Zustandekommen des Vertrages, sondern nur die Bestätigung, dass die Bestellung (das Angebot) des/der Kunden/Kundin beim Vertriebspartner eingegangen ist. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für den Veranstalter das Angebot des/der Kunden/Kundin annimmt

Eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags samt allen Informationen stellt der jeweilige Vertriebspartner zur Verfügung.

Regelungen für Vertriebspartner

Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern des Veranstalters gestattet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Einlass zu den Vorstellungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Der Veranstalter kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.

Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial) ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.

Vertriebspartner können für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters per E-Mail an ticket@globewien.at Buchungsanfragen für Ticketreservierungen unter Angabe der Unternehmensdaten, der Anzahl der gewünschten Tickets sowie der Preiskategorie stellen. Der Anwendbarkeit allfälliger eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners widerspricht der Veranstalter hiermit ausdrücklich.

Vertriebspartner können nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen jene Ansprüche, die der Veranstalter gegen sie hat, aufrechnen.

Einlassregelung

Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen bestehen folgende Einlassregelungen:

Diese Gegenstände dürfen NICHT mitgenommen werden:​

- Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen
- Speisen
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) sowie Tonaufzeichnungsgeräte
- Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Regenschirme, Laptops und Tablets (Ausnahme: Mobiltelefone)
- Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Stockschirme, Kindersitze, Sitzerhöhungen und sperrige Gegenstände jeglicher Art
- Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes
- Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Bescheinigung / bitte um vorherige Anmeldung)

Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.

Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und behördlichen Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie können weitere Einlassregelungen erforderlich werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einlassregelungen entsprechend anzupassen, sofern diese den Besucher/innen zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.

Besuchern/innen kann der Einlass verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher/innen belästigen oder die Einlassregelungen oder behördliche Maßnahmen und behördliche Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie nicht beachten. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn Besucher/innen in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände des Veranstalters anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Besucher/innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher/innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

Verhaltensregeln

Die Besucher/innen verpflichten sich, sich einer für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen.

Die Besucher/innen verpflichten sich weiters, jegliche Störung der Veranstaltung zu unterlassen und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.

Die Besucher/innen verpflichten sich weiters, behördliche Maßnahmen und behördliche Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie zu beachten und den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnerdienstes Folge zu leisten sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.

Bild- und Tonaufnahmen durch die Besucher/innen sind während der Vorstellung nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

Absage oder Änderung von Veranstaltungen

Geringfügige bzw. sachlich gerechtfertigte Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung. Ankündigungen zur Besetzung der Veranstaltung gelten nicht als Geschäftsgrundlage des zwischen des/der Kunden/Kundin und dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrags. Änderungen der Besetzung bleiben somit ausdrücklich dem Veranstalter vorbehalten.

Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung der/s Künstler/s abgesagt werden.

Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Veranstaltungsbeginns berechtigen die Kunden/innen nicht zur Rückgabe von Tickets. Es obliegt den Kunden/innen, sich am Veranstaltungstag über allfällige Änderungen, z.B. über Tageszeitungen, online (www.globe.wien) oder während der Öffnungszeiten telefonisch unter +43 1 588 93 40 zu informieren.

Bei Abbruch einer Veranstaltung wird eine Ersatzveranstaltung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, der Ticketpreis zurückerstattet, sofern die Aufführung zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als 45 Minuten gedauert hat.

Im Falle einer Absage, einer Verschiebung oder Termin- bzw. Programmänderung werden keine wie auch immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, etc.) ersetzt.

Umtausch / Rückgabe

Gekaufte Karten können – mit Ausnahme der im vorherigen Punkt genannten Fällen (Absage oder Abbruch nach weniger als 45 Minuten) – nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. Ein Ersatz für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene Tickets ist ebenso ausgeschlossen wie ein Ersatz für verloren gegangene Tickets.

Da vom Veranstalter gemäß diesen AGB eine Dienstleistung zur Freizeitbetätigung erbracht wird, für die ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart ist, ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Rücktrittsrecht im Fernabsatz nach § 11 FAGG ausgeschlossen.

Kartenverlust

Mit Übergabe der Karten geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den/die Kunden/in über.

Bei einem Kartenverlust kann dem/der Kunden/in einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemachen werden kann, welche Karte gebucht worden ist (genaue Platz- und Reihenangabe). Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarten den Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.

Haftung

Wenn nicht in diesen AGB anders bestimmt, richten sich Ihre Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – im Anwendungsbereich des KSchG – für die dem Veranstalter zurechenbare Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung des Veranstalters – soweit gesetzlich zulässig – für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Mangelschäden, mittelbare und Folgeschäden und/oder Schäden Dritter ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren jedenfalls innerhalb von sechs Monaten.

Der Veranstalter haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist der Veranstalter für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich der Veranstalter nicht zu Eigen. Sofern der Veranstalter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten sofort gelöscht.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher/innen oder durch Zufall bzw. Unfall bei Benützung des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse verursacht werden.

Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen

Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erteilt der/die Besucher/in des Veranstalters sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten seine Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet, vertrieben oder anderwärtig verwendet werden dürfen.

Datenschutzbestimmungen

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Websites www.globe.wien ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzbestimmung ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über Ihre Rechte.


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Das GLOBE Wien veranstaltet Gewinnspiele über Kommunikationskanäle ihrer Wahl. Die diesbezüglichen Ausschreibungen, Postings, etc. sind gekennzeichnet und erklären gleichzeitig die Spielregeln. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich die/der Teilnehmer/in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land haben und in den letzten sechs Monaten bei keinem GLOBE Wien-Gewinnspiel gewonnen haben. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich das GLOBE Wien das Recht vor, Teilnehmer/innen – ohne Angabe von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Übermittlung falscher Daten (Namen, E-Mail-Adressen, etc.) im Zuge des Gewinnspiels kann dabei ebenso wie jeder weitere Manipulationsversuch, z.B. verdeckte Mehrfacheinsendungen derselben Person zum Ausschluss des/der Betreffenden von der weiteren Teilnahme führen.

Das GLOBE Wien darf einen Namen und einen allfälligen Inhalt des Beitrags bzw. des Kommentars im Rahmen des Gewinnspiels für sich und seine Werbezwecke verwenden. Die/der Nutzer/in räumt dem GLOBE Wien alle Rechte an der Veröffentlichung seiner/ihrer Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ein.

Die das Gewinnspiel betreffenden Beiträge, Postings etc. des GLOBE Wien sind als solche gekennzeichnet und stellen gleichzeitig folgende Spielregeln dar: Die Teilnehmer/innen werden aufgefordert, eine Frage in den Kommentaren zu beantworten. Die Gewinner/innen werden via Zufallsgenerator ermittelt. Die Preise sind auf die beschriebenen Werte (Karten, Medientitel, etc.) beschränkt. Der/Die Gewinner/in wird durch das GLOBE Wien verständigt. Das ist eine ausschließlich vom GLOBE Wien veranstaltete Promotion und wird in keiner Weise von Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Das GLOBE Wien übernimmt generell keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den Teilnehmer/innen durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden sowie Schäden, die der/die Teilnehmer/in Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich wird der/die Teilnehmer/in das GLOBE Wien schad- und klaglos halten. Für die Entrichtung allfälliger mit dem Gewinn verbundener Steuern oder sonstiger gesetzlicher Abgaben hat/haben der/die Gewinner zu sorgen. Der jederzeitige Abbruch des Gewinnspiels, insb. wegen technischer oder rechtlicher Probleme, bleibt vorbehalten.

Das GLOBE Wien ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht. Jedoch begründen allfällige technische Fehler bzw. Probleme keinerlei Haftung des GLOBE Wien, insbesondere keinen Anspruch des/der Teilnehmer/in auf einen Gewinn.

Der Sachpreis kann nicht in bar abgelöst werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Klausel, die der unwirksamen Klausel nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden/innen und dem Veranstalter findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPRG, des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung bzw. der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung). Im Falle der Anwendbarkeit von Art 6 Abs 1 Rom-I-VO führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass den Kunden/innen, sofern sie Verbraucher sind, der ergänzende Schutz durch zwingende Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts entzogen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Klagen aus sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden/innen und dem Veranstalter ist der Sitz des Veranstalters in Wien, Österreich. Ist ein/e Kunde/Kundin Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gilt für Klagen des Veranstalters gegen diese der Gerichtsstand im Inland als vereinbart, in dessen Sprengel der/die Kunde/Kundin seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.

Information außergerichtliche Streitbeilegungsplattform

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“, http://ec.europa.eu/odr) initiiert.

Allfällige Beschwerden können auch direkt beim Veranstalter unter folgender E-Mail-Adresse eingebracht werden: office@theaterimpark.at.

Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden/innen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der/die Kunde/in nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.